Polnische Staatsangehörigkeit
Polnische Staatsangehörigkeit – wie kann man sie erwerben?

Die Anerkennung als polnischer Staatsbürger erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen. Das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular muss bei dem Woiwoden eingereicht werden, der für den Ort Ihres tatsächlichen Wohnsitze zuständig ist. Die Entscheidung über Ihre Anerkennung als polnischen Staatsbürger wird vom Woiwoden erlassen, bei dem der Antrag gestellt wurde.

Um als polnischer Staatsbürger anerkannt werden zu können, müssen Sie die polnische Sprache beherrschen und Ihre Sprachkenntnisse mit dem Sprachzertifikat (das durch die Staatliche Kommission zur Zertifizierung von Kenntnissen des Polnischen als Fremdsprache ausgegeben wird) oder mit einem Abschlusszeugnis einer Schule in Polen oder einer Schule im Ausland mit der Unterrichtssprache Polnisch bescheinigen.

Wenn Sie bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft Hilfe suchen, wenden Sie sich bitte an unsere M. Tree-Spezialisten, die über die Richtigkeit der gesamten Prozedur wachen werden.
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