Legalisierung des Aufenthalts von Nicht-EU-Bürgern
Was gibt mir eine vorübergehende Aufenthaltsbescheinigung? Wenn Sie länger als 3 Monate in Polen bleiben möchten, bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis an. Diese Erlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt und gibt Ihnen eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, legale Beschäftigung und andere Geschäftsaussichten. Außerdem bestätigt dieses Dokument Ihre Identität. für mehrfaches Überschreiten der polnischen Grenze ohne Visum.
Was soll ich tun, wenn mein Aufenthalt vorbei ist? Wenn die Gültigkeit Ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigung abläuft – lassen Sie es uns wissen! In M. Tree helfen wir Ihnen, die richtigen Anträge auf die Beantragung neuer Dokumente (z. B. eine weitere befristete Aufenthaltserlaubnis, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung oder eine EU-Aufenthaltserlaubnis) vorzubereiten. Wenn Sie weitere Fragen haben – schreiben Sie uns über das Kontaktformular im Kontakt-Tab.
Was gibt mir ein dauerhafter Aufenthalt? Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das Ihren ständigen Wohnsitz in Polen bestätigt. Sie wird für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren ausgestellt. Natürlich kann sie nach Ablauf des Verfallsdatums immer verlängert werden. Wenn Sie sich um einen ständigen Wohnsitz bewerben, sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Polen persönlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Im Zweifelsfall – in M. Tree bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen an.
Arten von Genehmigungen für den langfristigen Aufenthalt in Polen:

Mit dieser Erlaubnis können Sie dauerhaft in Polen wohnen. Die Entscheidung, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wird auf unbestimmte Zeit erteilt, die Aufenthaltskarte selbst ist jedoch 5 Jahre gültig, das heißt alle 5 Jahre muss die Karte erneuert werden. Auf der Grundlage der in Polen erteilten Aufenthaltserlaubnis haben Sie das Recht, nur auf dem Territorium der Republik Polen zu arbeiten (Sie können nicht in anderen Schengen-Ländern arbeiten).

Daueraufenthaltsgenehmigung Ähnlich wie die EU-Aufenthaltsgenehmigung für Langzeitaufenthalte – dieses Dokument berechtigt Sie auch zum dauerhaften, legalen Aufenthalt in Polen. Die Entscheidung, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Die Aufenthaltskarte selbst ist jedoch 10 Jahre gültig, dh alle zehn Jahre müssen ersetzt werden. Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Polen zulassen, können Sie nicht in einem anderen EU-Land arbeiten. Aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis in Polen haben Sie jedoch das Recht, zu anderen Schengen-Ländern zu touristischen Zwecken zu reisen. Dann müssen Sie – zusätzlich zu einer gültigen Aufenthaltskarte – einen gültigen ausländischen Reisepass und eine Versicherung für die Behandlungskosten in dem Land, in dem Sie reisen, haben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an M. Tree