Bürger der Europäischen Union
Wie kann man seinen Aufenthalt in Polen registrieren lassen? Zu diesem Zweck ist es am einfachsten, die Hilfe von M. Tree-Spezialisten in Anspruch zu nehmen. Sie helfen Ihnen, die Anträge korrekt auszufüllen und werden Sie dann vor dem entsprechenden Amt vertreten. Um Ihren Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Polen registrieren zu lassen oder eine Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen Sie einen Antrag im entsprechenden Woiwodschaftsamt stellen, d.h. im Amt, das Ihrem aktuellen Aufenthaltsort entspricht.
Ich bin ein EU-Bürger – muss ich meinen Aufenthalt in Polen registrieren lassen? Ja, wenn Sie sich auf dem Gebiet der Republik Polen mindestens 3 Monate lang aufhalten.* Dann ist die Registrierung Ihres Aufenthaltes obligatorisch. Zusätzlich müssen die Mitglieder Ihrer Familie, sofern sie keine EU-Bürger sind, eine so genannte Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erhalten. Im Zweifelsfall helfen Ihnen die Spezialisten von M. Tree, die notwendigen Dokumente zu sammeln und die Anträge korrekt auszufüllen.
*Von der Aufenthaltsregistrierungspflicht ausgenommen sind u.a. EU-Bürger, die Arbeitnehmer oder Unternehmer sind, durch die staatliche Krankenversicherung versichert sind, studieren oder mit einem/einer polnischen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an M. Tree