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Arbeitserlaubnisse

Wenn Sie sich bereits mit M. Tree-Spezialisten in Verbindung gesetzt haben, bedeutet dies, dass Sie nur noch wenige Schritte benötigen, um in Ihrem Unternehmen einen Alien zu beschäftigen.

Sie sollten sich als Bezirksarbeitsamt (als zukünftiger Arbeitgeber) für eine Erklärung über Ihre Absicht bewerben, die Arbeit einem Fremden zu übertragen. Der Ausländer kann sich nicht für diese Genehmigung bewerben.
Sobald Sie Ihre Erlaubnis erhalten haben, senden Sie diese bitte an das von Ihnen angegebene Ausländer, damit Sie ein Visum beantragen können. Dank ihr kann sie legal in unserem Land arbeiten.
Bei M. Tree bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung nicht nur für alle Formalitäten im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnissen für Ihre zukünftigen Mitarbeiter, sondern auch für die Legalisierung ihres Aufenthalts in Polen.

Wird die Arbeitserlaubnis ausreichend sein? Die Arbeitserlaubnis berechtigt Ihren zukünftigen Mitarbeiter, rechtmäßig in Ihrer Firma an der oben genannten Stelle zu arbeiten, vorausgesetzt, Sie haben ein aktuelles Visum oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen erlaubt, in unserem Land zu arbeiten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an M. Tree

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